Sanierungsplan Druckereidruckerei

  - Sanierung über vorbereiteten Konkurs samt Zahlungsplan
  - Pfandrechtsregelung durch Schulden-Ankauf
  - Bürgschaftsregelung Familienmitglieder mit Bank (Rückstehung*)
  - Barquote durch Rückstehung Bank und Haupt-Lieferantengläubiger

Eine kleine Druckerei mit Werbestudio in gemieteten Räumen.

Ehepaar mit drei Kindern und Wohnhaus. Ein Geschäftspartner riet dem Unternehmer, mit der ReSTART Kontakt aufzunehmen, um ein Sanierungskonzept zu erstellen. Das war des Unternehmers Glück, denn es gelang uns rasch und durchgreifend die Angelegenheit anzugehen.

Die Druckerei wurde ausgegliedert und hohe Abfertigungsverpflichtungen im Sanierungsplan geregelt.

Edikt: Bekannt gemacht am 10. Dezember 2010
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, zahlbar in 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Für bestrittene Forderungen und Forderungen, die nur vom Schuldner bestritten werden, gelten § 150 Abs 3 und 4 Insolvenzordnung.

2. Teil: Bekannt gemacht am 9. März 2011

Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, zahlbar binnen zwei Wochen ab Annahme des Sanierungsplanes. Nicht vor rechtskräftiger Bestätigung. Die Ausschüttung erfolgt durch den Masseverwalter. Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Der am 08.03.2011 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.

3. Teil:Bekannt gemacht am 30. März 2011
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 05.04.2011.

Mit der Bank wurden die Bürgschaften der Gattin zusammen mit dem Insolvenzanteil in einer neuen langfristigen Darlehensregelung geklärt.

Alles gut gelaufen, teilweise besser als geplant.
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*) Rückstehung: Ein Gläubiger kann von einer Konkursquotenauszahlung zurück stehen, er verzichtet aber nicht, sondern streckt die Zahlungsfrist.

 

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