Moratorium und Forderungsankauf, Solipsistisch orientierter Esoterikverein,

Eine Sanierungsbegleitung zusammen mit Risikokapital ist oft eine gute Möglichkeit, Engpässe und gerichtliche Lähmung abzuwehren.  Die Frage lautet: Erinnert sich der Schuldner nach erfolgter Sanierung noch an die Vereinbarungen und Alternativen vor der Kapitalbereitstellung?

Die Geschichte ereignet sich meist zweimal: einmal als Tragödie, dann als Farce (Hegel, Marx).

Die Tragödie: Ein Philosoph hatte die Erbschaft (Haushälfte) unfreiwillig als Spenden von einer GBR eingebracht, dann wurde er gefeuert. Das Schenkungsvermögen wurde nicht gebucht, war jedoch 16 Jahre später überwiegend aufgebraucht. Der Spender bereute noch immer seine damalige leichtgläubige „Überlassung seines Erbes“ in jungen Jahren. Das Einrichtungsvermögen war jedoch nie an den Verein übergegangen. Der Eigentümer der Einrichtung (Inventar) meldete sich bei mir, als er vom Objektverkauf erfuhr, es dauerte lange bis man die "Irrtümer" klären konnte, oder besser gesagt, bis ich diese aus den Ur-Dokumenten (Kaufverträge und Schenkung) klärte.

Die Farce: Es wurde ein „Überbrückungsdarlehen“ in Verbindung einer geordneten Verwertung durch ein Bieterverfahren geschaffen. Bei knappen Kassen drängen jedoch die Zweckoptimisten in den Vorstand und die Realisten sind dann nicht mehr verfügbar. So hatten die neuen Vorstandsdamen aus Sozialberufen (die selbst nie Geld zu verwalten hatten) die Oberhand. Es gab viele Bedenken und Meinungen, jedoch kaum konkrete Fragen oder Zweifel.

MAZ-Online.de berichtet dazu: "Esoterikgruppe in Wusterwitz gibt auf, Die Zeit der Wunder ist vorbei".

Es hat als kleines "Nebengeschäft" begonnen, einem als gemeinnützig eingetragenen Verein ohne Honorarbegehren zu helfen. Der Vorsitzende Vorstand des Vereines „Neuchristlichen Glaubens“ kannte mich aus Österreich und wollte meinen Rat, der Verein wurde wegen „geistigen Eigentums“ von einer amerikanischen Stiftung verklagt. Ein Einschüchterungsversuch? Nach dem OLG Urteil (OLG Fft AZ 11 U 62/13; http://bit.ly/1LmQbEH) zum Nachteil des Vereines war die Liquidität erschöpft. Es waren die Anwälte und Gerichtskosten zu bezahlen. Um nicht in die Zwangsverwertung des Objektes zu gelangen (das aus Spenden stammte), wurde ein „Überbrückungsdarlehen“ und Bieterverfahren geschaffen. Der Vorstandsvorsitzende hatte Erfahrung aus dem Objektgeschäft und er hatte mein Vertrauen, ich übernahm das Projekt mit Bieterverfahren und zahlte die Rechnungen der Gerichte und Anwälte (der eigenen und der Gegner) durch Forderungseinlösung gegen pfandrechtlicher Sicherstellung an der Liegenschaft.

Das Bieterverfahren gestaltete ich in Vertretung des Vereines, und die gezielte Werbeschaltung in Magazinen hat Interessenten für das Objekt in ruhiger Lage angelockt. Beim Zieleinlauf hatte der neue Vorstand „das Ruder herumgerissen“, dem Philosophen wollte man das Inventareigentum „nicht anerkennen“ und die Objektverwertung schien ins „Trudeln“ zu geraten. Statt einem verbindlichen Kaufangebot mit 10 % Anzahlung wie im Bieterverfahren gefordert, wurde eine Kaufabsichtserklärung ohne Zahlungstermin mit genannten "100% Eigenmittel" vom Vorstand angenommen (dann dauerte die Übernahme des Objektes über ein halbes Jahr bis auch Geld floss). Ein Sprichwort sagt: "Knapp vor dem Zieleinlauf die Pferde zu wechseln ist noch selten zum eigenen Vorteil ausgegangen." Letztlich ist es für mich zufriedenstellend ausgegangen, es hatte jedoch die Nerven bezüglich der Darlehensgewährung stark strapaziert, die Gläubigerinteressen wurden grob missachtet, jedoch über die Lehrinhalte des Vereins habe ich brauchbare Informationen gesammelt. Habe mich selten so geirrt was das Moralverhalten betrifft.

Eine strukturelle Umbesetzung im Vorstand bringt meist erschwerend einen Erinnerungsverlust hervor. Meine Vertrauensperson im Vorstand war weg. Kein Anwalt kommt von sich auf die Idee, in Vergleichsvereinbarungen sittenwidrige Formulierungen zu wählen, den Erinnerungsverlust zu dokumentieren.
"Herr Hüthmair verpflichtet sich, ... den Namen des Vereins oder seiner Vorstandsmitglieder bei etwaigen Publikationen nicht zu nennen." (Namen hatte ich auch vorher nicht genannt.) Mich darf man auch namentlich überall erwähnen, solange die Zusammenhänge zutreffen.
Sachlich gesehen erscheint auch rückblickend die Sinnhaftigkeit meiner Tätigkeit erkennbar, jedoch das Vorstandsverhalten kehrte meinen Vertrauensvorschuss ins Gegenteil um. Eine gerichtliche Versteigerung des Objektes hätte es auch geregelt, die gerichtliche Zwangsversteigerung schaltet einen störenden Einfluss von Vorstandsmitgliedern aus.

Die Lehre daraus: An "Vereine religiösen Glaubensorganisationen" gewährte Darlehen oder Vorleistungen stets mit Pfandrechtlicher Besicherungen und mit notariell beglaubigter Anerkenntnis abgesichert werden, um einem Erinnerungsverlust (Vertrauensmissbrauch in gläubiger Orientierung) den Nährboden zu entziehen. Religiös erscheinende Gruppen haben meist zu der Finanzgebarung ein ambivalentes Verhältnis.

Die Auflösungen von Gewohnheiten haben immer mit Dramatik zu tun. Ein Kommentar zum Artikel "Die Zeit der Wunder ist vorbei": "Sie glauben an eine Welt, in der Zeit keine Rolle mehr spielt. Ihr Tag besteht aus Geistesübungen, Probleme sollen abfallen wie Herbstlaub von den Bäumen. Mantras mit dem Master Teacher versprechen eine Auszeit für immer. Über 15 Jahre stand die esoterische Lehre von Helen Schucman im Mittelpunkt der "Akademie“ in Wusterwitz. Doch die Zeit der Wunder ist vorbei."

Autoritaristische Gruppen (welche obrigkeitshörige Jenseitsentscheidungen folgen)  haben selbst sehr viel Angst, da dadurch die Bodenhaftung aufgegeben wird. Dieses Phänomen wird jedoch für neu Hinzugekommene überspielt, das sollten "Wundersuchende" unter den neuen Mitgliedern beachten, die sich meist die Denkarbeit erleichtern wollen. Was geht in den Langzeit-Anwendern des "Kurses in Wundern" vor? Die Verifizierung in der geschlossenen Gruppe bringt die Irrtümer der Glaubensannahmen verstärkt hervor (ähnlich wie bei den Salafisten muslimischer Gesellschaften).

Mit zeitlicher Verzögerung wurden an mich alle Darlehensanteile zurückgeführt und ein drohendes Risiko traf zum Glück nicht ein.

Meine Leistungsabgeltung im Bieterverfahren wurde nach "Würgerei" am Vergleichswege geregelt, auf die Verrechnung von Nebenaufwand (durch Missachtung der Gläubigerinteressen im Vorstand) habe ich verzichtet. Selten kamen mir von einem Klienten so viel Unbeholfenheit und Erinnerungslücken unter. Letztlich lief alles über einen Anwalt der stets "Fragmente als das Ganze" darstellte. So an Erinnerungsverlust zu leiden wie der "gläubige" Vereinsvorstand, fordert in der Aufarbeitung mehr Zeit als das Bieterverfahren selbst. Hatte seinerzeit ein besonders preiswertes Angebot gelegt (und ein zinsloses Darlehen gewährt), das den Kontrast und die eigentliche spätere Ent-Täuschung meines Vertrauensvorschusses spiegelt. So lernt man jedoch die Inhalte eines Vereines besser kennen, als beim Rezitieren gläubiger Texte oder "Hüpfen und Lustig sein".

Zu guter Letzt wollte sich der Vereinsvorstand nicht mehr an die Bedingungen des Bieterverfahrens erinnern und hat dem Architekten die von mir als Vereinsvertreter beauftragten "Studien und Bewertungen der Verwendbarkeit" des Objektes nicht bezahlt, obwohl es als technische Basis für alle Interessenten verwendet wurde. Um den üblen Nachgeschmack zu verringern (und meinem Wort Geltung zu verleihen) hatte ich dann die Forderung dem Architekten zu einem Quotenbetrag abgekauft (er wollte sich nicht auf den niedrigen Klagebereich bei Gericht herablassen). Meine Einforderung dieser Einlösung des Honorarbetrages des Architekten beim Vereinsvorstand steht noch offen. Erste Versuche zur Regelung wurden abgewiesen (Erinnerungsverlust), ob es gerichtlich eingeklagt wird? Wenn der Verein aufgelöst wird, gilt es eher als laterale Randgröße (Vermögen geht an gemeinützige Einrichtung), sonst eher als Symbol im Sinne von Rupert Lay, den Erscheinungen von "institutionalisiertem Moralversagen keinen Vorschub zu leisten und das Moralverhalten öffentlich einzufordern." Dies wird auch Survey Feedback genannt.

Mein gewährtes Darlehen und die aus der Grundforderung des Bieterverfahrens entstandenen Abgeltungen wurden dann im Vergleichswege bedient (hatte im Vergleich auf Zinsenzahlung und auf den Aufwandsersatz durch die "Verletzung der Gläubigerinteressen" verzichtet). Wir hatten auch gesittetes Benehmen vereinbart.

Die Inventarabgeltung an den Gründungspionier blieb nun über ein Jahr ungeregelt, daher gilt es diese offene Einforderung noch zu regeln! (von Friedrich Schiller "Die Bürgschaft" zum Nachschlagen hervor holen)

Nun sind die Praktiken des Vereinsvorstandes bekannt. Meine Vertrauensperson wurde ausgeschieden, ... daher ist es für den Vorstand leichter, sich nicht mehr zu erinnern (Sekten und radikalen Muslime machen es ähnlich, um ihre Ideologie zu verteidigen). Die Ähnlichkeit mit salafistisch orientierten Muslimen (Wortgläubigkeit, parallele Gesellschaft) erscheint offensichtlich.

Fazit: Es zeigte sich, je mehr und länger eine Gruppe an egobezogene Konzepte glaubt, umso weniger kennt man aus erster Hand, so wird jede kleine Hürde zum Problem und zur Farce. Die Angst des Vereinsvorstandes hat wohl in der Orientierung auf Resultate (Wunder) ihre Ursache. Solche Kreditgewährungen und Vorleistungen sollten künftig mit Bedingungen ohne Vertrauensvorschuss, nur mit juristisch eindeutig einklagbaren Vereinbarungen, gewährt werden, oder man lässt die Finger davon. Solipsistisch orientierte Sekten sehen nur ihren eigenen Nabel, erscheinen in der Missionierung bei Sinnkrisen von leidgeprüften Personen jedoch äußerst listig, ähnlich wie radikale Muslime auch die Sinnkrise bei Menschen zum ideologischen Vorteil nützen.
Zum Wohle des Volkes: Ein Neuankömmling sollte zuvor aus dem Verein ausgeschiedene Personen über deren Erfahrung befragen, bevor er sich der Ideologie des Vereines anschließt!

Die Kernfrage für Risikokapital lautet: Erinnert sich ein Schuldner nach erfolgter Sanierung noch an die Alternativen und Vereinbarungen vor der Kapitalbereitstellung? (siehe Bewusstheit und Integrität)

Der konzeptuelle Irrtum des Kurses liegt an der Orientierung auf Resultate, auf „Wunder“. Damit wird die Kausalität auf den Kopf gestellt.
Für Menschen in einer Sinnkrise ist dies meist nicht durchschaubar! Zur Kursrezension: Vgl. Joel kramer, Masken der Macht: die Guru Papers; warum Menschen bereit sind, sich einem Guru zu unterwerfen. Kapitel "Canneln EKIW".

 

Schlussfolgerung:

Der Inventareigentümer berichtete im August 2016, dass die Angelegenheit des Inventars noch nicht geregelt sei.
Wenn ich nicht mit Kredit eingeschritten wäre, hätte in einer Versteigerung auch für Inventar eine Ablöse enthalten, wie es auch seinerzeit erfolgte, als die GbR das Objekt ersteigerte und das Inventar gesondert erworben hatte.
Es ist unzulässig, im Schatten meine Hilfestellung riskanter Kreditierung, um eine Zwangsverwertung abzuwehren, einem Dritten Schaden zuzufügen.

Die Empfehlung von Ruppert Lay, das Moralverhalten öffentlich einzufordern.
Hoffe die NCA Endeavor reguliert es bald, berichtige dann die Andeutungen auf der Web und melde: erledigt!
Beziehe daraus keinen ökonomischen Vorteil.