Bürgschaft

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Bürgschaft Bei Firmeninsolvenzen verbleiben die Bürgen der Banken oder haftende Geschäftsführer außerhalb des Insolvenzverfahrens übrig
 Sorgfältiges Verhandlungsmanagement ist gefragt
 Manche Bürgen verfallen in Panik, das ist unbegründet
 Persönliches Verhandlungen mit den Gläubigern ist erforderlich

Die Regelung von Bürgschaften und Rückgriffs-Verpflichtungen von Dritten wird im Firmenkonkurs nicht behandelt. Die Bürgschaften und Sachhaftungen sind aber das Kernproblem – aus der Familiensicht betrachtet.

Die Entschuldung einer Gesellschaft gelingt durch die Insolvenzordnung relativ einfach (Konkurs oder Ausgleichsantrag).

Wir organisieren Gesamtregelungen. Das bedeutet Pfandrechten samt Bürgschaften durch Venture Capital zur Übergangsfinanzierungen frei zu kaufen. Damit kann ein Unternehmer rasch der Finanz-Infarkt-Lähmung entkommen und wieder gut Geschäfte abwickeln.

Ein rascher Ankauf von Gläubiger-Forderungen zur zügigen Regelung der Bürgen und Sicherheiten – außergerichtlich oder im gerichtlich überwachten Entschuldungsverfahren – hebt die "Lähmung" rasch auf. „Rasches Geld“ ist das beste Argument bei Banken, um eine Gesamtregelung zu erreichen.

Zusammengefasst: ReSTART bringt durch die Erfahrung das nötige Know-how, die gewisse Sichtweise und Zügigkeit zur Regelung, damit es gar nicht erst zu einer chronischen Lähmung kommt.

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