Geschäftsführer kennen überwiegend die Haftungen nicht Handelnde haften für einen verursachten Schaden Auch Gesellschafter haften für Weisungen an Geschäftsführer Informieren Sie sich rechtzeitig
Die Rahmenbedingungen der Insolvenzordnung (IO) Sanierungsmaßnahmen rasch vorbereiten Gleichbehandlung der Gläubiger und Anfechtungsordnung Die Frist ist bindend, doch wann beginnt sie?
Arbeitsvertragsrechtliche Bestimmungen für Nachfolger Arbeitsbedingungen, Behörden, Urlaub, Abfertigungen Ein Konkursverfahren kappt diese Nachfolgehaftung Unkenntnis schützt nicht vor Haftung